Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Angelegenheiten zwischen Mietern und Vermieter, Wohnungseigentümern untereinander oder zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter der WEG, z. B. wegen
- verspäteter / ausbleibender Mietzahlungen
- Kündigung eines Mietverhältnisses
- Räumung einer Wohnung
- Mieterhöhung oder Mietminderung
- Nebenkostenabrechnungen
- Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
- der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Miet- und Pachtverträge
Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwältin Ramona Reinhardt.